Allgemeine Geschäftsbedingungen

der vhs-Murnau e.V.

§ 1 Anmeldung

Zustandekommen des Geschäftsvertrages - Bezahlung

Für alle Kurse der Volkshochschulen im Werdenfelser Land ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Diese sollte möglichst bis 8 Tage vor Kursbeginn erfolgen.

Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.

Mit der Anmeldung und der Annahme durch die vhs kommt unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geschäftsvertrag zustande. Mit der Anmeldung wird die vereinbarte Kursgebühr sofort zur Zahlung fällig. Die Teilnahme an einer vhs-Veranstaltung ohne vorherige Anmeldung verpflichtet ebenso zur Zahlung der vollen Kursgebühr. Die volle Kursgebühr wird auch dann fällig, wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht zum Kurs erscheint oder ihn vorzeitig abbricht. Mit dem Vertragsabschluss werden die Allg. Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.

Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

Bei Kursen und Lehrgängen, die nach dem SGB II/III bzw. ESF gefördert werden (Bereich Berufliche Bildung), sowie Studienfahrten ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.

Sie erhalten nach Ihrer verbindlichen telefonischen, persönlichen oder schriftlichen Anmeldung keine gesonderte Anmeldebestätigung!

Sie werden von uns nur benachrichtigt, wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, ausfällt oder verschoben wird. Falls Sie also bis zum Kursbeginn von uns keine Benachrichtigung erhalten, gehen Sie bitte direkt zum Kurs.

Die Kursgebühr wird per Lastschrifteinzug vom Bankkonto des Teilnehmers (Erteilung einer einmaligen Abbuchungsermächtigung bei schriftlicher, persönlicher oder telefonischer Anmeldung) eingezogen. Barzahlung ist in den vhs-Geschäftsstellen / Anmeldebüros möglich.

Bei verschiedenen Kursen werden zusätzliche Materialkosten fällig. Sie werden in der Regel von der Volkshochschule zusammen mit der Kursgebühr eingezogen und an den Kursleiter weitergeleitet oder am Kurstag, bzw. zu Kursbeginn vom Kursleiter selbst eingefordert. Achten Sie auf einen entsprechenden Hinweis im Programmheft.

Die vhs behält sich aus verwaltungsorganisatorischen Gründen vor, die fällige Kursgebühr erst bei oder kurz nach dem Kursbeginn abzubuchen. Falls nach erteilter Abbuchungsermächtigung die fällige Kursgebühr bis zum ersten Kurstag noch nicht von Ihrem Konto abgebucht wurde, sind Sie trotzdem verbindlich im Kurs angemeldet.

Grundsätzlich können wir Ermäßigungen nur noch Inhabern des Freizeitpasses des Landkreises Garmisch-Partenkirchen und Nutzern unserer neuen vhs-Treuepunktekarte gewähren (s. Seite 5).

§ 2 RÜCKTRITT VOM VERTRAG

a) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten,

- wenn die von der vhs festgesetzte Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht ist.

Wird vor Kursbeginn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesetzt werden, es sei denn, die Teilnehmer erklären sich bereit, die zur Mindestteilnahme fehlenden Kursgebühren anteilig zu übernehmen oder gemeinsam mit dem Kursleiter und in Absprache mit der vhs-Geschäftsstelle eine entsprechende Kürzung der Kursdauer zu akzeptieren (Kursstaffelpreise).

Ist ein(e) Teilnehmer(in) mit einer Kürzung bzw. Aufzahlung am ersten Kurstag nicht einverstanden, kann sie/er sofort vom Vertrag zurücktreten. Dies muss umgehend, spätestens aber drei Tage vor dem zweiten Kurstermin bei der vhs Geschäftsstelle angezeigt werden.

Wird im Kurs keine Einigung über eine Gebührenerhöhung oder Verringerung der Stundenzahl getroffen, wird der Kurs von der vhs abgebrochen. Erfolgt der Abbruch nach der ersten Unterrichtsstunde, werden die Kursgebühren an die Teilnehmer in vollem Umfang zurückerstattet. Erfolgt der Abbruch später, sind die bis dahin gehaltenen Stunden anteilig von den Kursteilnehmern zu bezahlen.

- wenn der/die von der vhs verpflichtete Kursleiter/in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z.B. Krankheit) ausfällt.

- wenn Kursräume, die der vhs von Dritten für die Kursdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, aus Gründen, die nicht im Einfluss der vhs liegen, nicht mehr zur Verfügung stehen.

In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden bis Ende des jeweiligen Kurses rückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs sind ausgeschlossen.

b) Die/der Teilnehmer/in kann vom Vertrag zurücktreten:

Die/der Teilnehmer/in kann bis 3 Tage vor Kursbeginn bzw. bei Angabe eines Anmeldeschlusses bis zum Datum des Anmeldeschlusses vom Vertrag zurücktreten, wenn die Rücktrittserklärung schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail), persönlich oder telefonisch in der Geschäftsstelle der vhs erfolgt. Es gilt das Datum des Eingangsstempels der vhs bzw. der Tag der persönlichen Vorsprache.

Dabei gelten folgende Regelungen:

Bei Rücktritt bis 8 Tage vor Kursbeginn oder vor einem Anmeldeschluss:

Kursgebührenrückerstattung ohne Bearbeitungsgebühr.

Bei Rücktritt 7-3 Tage vor Kursbeginn (gilt nicht für Seminare mit festgelegtem Anmeldeschluss): Es wird für eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.

Bei einem späteren Rücktritt (also weniger als 3 Tage vor Kursbeginn bzw. nach Anmeldeschluss, sowie nach Kursbeginn) wird die gesamte Kursgebühr  fällig und eingezogen.

Nur in schriftlich begründeten zwingenden Fällen (z.B. längere Erkrankung, Ortswechsel) und gleichzeitiger Vorlage eines schriftlichen Nachweises (z.B. ärztliches Attest) ist eine anteilige Rückerstattung möglich.

Bereits bezahlte Kursgebühren werden dabei nur anteilig abzüglich der ggf. bis zum Rücktrittsdatum (Post/Eingangsstempel) durchgeführten Kurstage rückerstattet. Es fällt in jedem Falle zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 7,00 an.

Für Reisen, Bus- und Studienfahrten gelten die besonderen Reiserechts-bestimmungen des Veranstalters, die Sie bei der vhs erhalten.

§ 3 PRÜFUNGEN - TEILNAHMEBESCHEINIGUNGEN

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden kostenlos im Büro ausgestellt, wenn der Kursabschluss nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Bei weiter zurückliegenden Kursen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 2,50 fällig.

§ 4 KURSRÄUME

Bitte gehen Sie grundsätzlich mit Gegenständen und Räumen pfleglich um und beachten Sie das grundsätzliche Rauchverbot in allen Schulungsräumen. Parken Sie nur an dafür vorgesehen Stellen und achten Sie auf Parkverbote.

Denken Sie bitte auch daran, dass die vhs in Schulen und anderen Einrichtungen nur Gast ist. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungs-orte sind Vertragsbestandteil. 

§ 5 HAFTUNG

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Eine Haftung gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen.

Bei Studien- und Busfahrten ist die vhs nicht Veranstalter. Es gelten dort die besonderen Reiserechtsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

§ 6 DATENSCHUTZ

Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung, u. a. Ausgabe von Teilnehmerbestätigungen, und zur Verkürzung des Anmeldevorganges bei künftigen Anmeldungen speichert die vhs für die Dauer von fünf Jahren folgende Teilnehmerdaten: Name, Anschrift, Telefon/Fax, E-Mail-Adresse, Bankverbindung. Wenn Sie wünschen, kann die Datenspeicherung nach Abschluss des besuchten Kurses beendet werden. Eine nachträgliche Ausstellung von Teilnahmebestätigungen ist dann allerdings nicht mehr möglich. Ansonsten gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

§ 7 URHEBERSCHUTZ

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial (Kopien, Bücher, EDV-Programme) darf auf keine Weise vervielfältigt oder kopiert werden.

§ 8 LEISTUNGSUMFANG - SCHRIFTFORM

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils im Programmheft/Webseite der Volkshochschule angegeben. Mit dem Erscheinen eines neuen Kursprogrammes werden alle vorhergehenden Kursprogramme ungültig.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiterin/der Kursleiter ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2006 für beide Volkshochschulen im Werdenfelser Land: vhs Garmisch-Partenkirchen e.V. und vhs Murnau e.V. Alle früheren Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Sollte ein Teil der Bestimmungen nichtig sein, bleiben die anderen in Kraft.

UNTERRICHTSFREIE TAGE

Während der bayerischen Schulferien finden keine Kurse statt. Ausnahmen sind in der Kursbeschreibung angegeben oder werden bei Anmeldung bekannt gegeben.

STEUERLICHE VERGÜNSTIGUNGEN

Das Finanzamt kann vhs-Kurse als Werbekosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Der Kontoauszug ist als Zahlungsnachweis ausreichend.
Beachten Sie unsere Veranstaltungshinweise in der aktuellen Tagespresse!
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Di - Do
Donnerstag
10.30 - 14.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr
Volkshochschule
Murnau e.V.

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