Teilnahmevoraussetzungen für Präsenzveranstaltungen (Stand 04.04.2022):

Gemäß der 16. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt:

Seit Sonntag, 3. April 2022 ist die 3G-Nachweispflicht sowie die Maskenpflicht entfallen.

Wir empfehlen jedoch dringend, das Maskentragen in Innenräumen auf allen Begegnungsflächen beizubehalten.
Ebenso empfehlen wir eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird.

Weiterhin soll, wo möglich, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, eine ausreichende Belüftung sowie eine regelmäßige Handhygiene beibehalten werden.
Es bleibt aktuell zudem bei den reduzierten Teilnehmerzahlen je Raum bzw. Kurs.

Download Hygienekonzept in der jeweils gültigen Fassung: